Auch oder gerade als Hypnotiseur / Hypnosetherapeut sollte man sich berufshaftpflicht-versichern. So deckt eine Berufshaftpflichtversicherung je nachdem nicht nur Personenschäden, sondern auch Vermögens- oder Sachschäden. Im Notfall kann eine Berufshaftpflichtversicherung so die berufliche Existenz sichern.
Berufshaftpflichtversicherung kann Existenzen sichern
Von einem Personenschaden wird beispielsweise gesprochen, wenn es einer Person im Anschluss an eine Hypnosebehandlung deutlich schlechter geht – und diese Personen auf Schadensersatz klagt. Beispielsweise verschlechtert sich der Zustand eines Klienten mit depressivem Krankheitsbild, sodass er stationär in eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung aufgenommen werden muss.
Ob tatsächlich die Hypnose “schuld” an der Symptomverschlechterung war, sei dahingestellt und kann auch nur schwer nachgeprüft werden. Trotzdem lässt es so manchen Hypnotiseur, Coach oder Psychotherapeut ruhiger schlafen, wenn man weiß, im Notfall finanziell geschützt zu sein.
Von einem Sachschaden wird gesprochen, wenn – wie der Name schon sagt – ein Gegenstand kaputt geht. Beispielsweise bleibt der Klient mit seiner Jacke an einem hervorstehenden Gegenstand hängen, woraufhin die Jacke einreißt. Vermögensschäden sind andere Schäden finanzieller Art, die weder als Personen- noch als Sachschäden klassifiziert werden.
Privathaftpflichtversicherung für die Familie oftmals inklusive
Manche Berufshaftpflichtversicherungen bieten auch eine Privathaftpflichtversicherung inklusive an – so können Kosten gespart werden und die Berufshaftpflichtversicherung ist im Vergleich gar nicht so teuer. Teilweise wird sogar die Familie privat mitversichert. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Kostenrechnern, bei denen die persönlichen Prioritäten eingegeben werden können. So können Selbstbeteiligung, Versicherungsumfang, eine möglicherweise zusätzlich enthaltene Rechtsschutzversicherung und viele andere Dinge variieren.
Hypnosetherapeut, Hypnotiseur, Psychotherapeut oder Heilpraktiker
Hier ist es wichtig, die genaue Tätigkeit anzugeben. In manchen Versicherungen ist Hypnotiseur nicht gleich Hypnosetherapeut nicht gleich Hypnose-Coach. Heilpraktiker werden teilweise anders versichert als Hypnotiseure.
Oftmals stellen sich die Versicherungen quer, die finanziellen Belastungen der psychischen Auswirkungen einer Hypnose (ohne Heilerlaubnis) zu übernehmen. Also am besten schwarz auf weiß geben lassen vor Versicherungsabschluss.
Showhypnose fällt wiederum in ein anderes Raster. Genauso sieht es aus mit Psychotherapeuten oder Ärzten. Manche Versicherungen decken automatisch auch eine Dozenten- und Seminartätigkeit mit ab, andere wiederum nicht.
Am besten forderst Du also ein individuelles Angebot an oder lässt dich telefonisch beraten, welche Versicherung deinen Ansprüchen besonders gerecht wird.
Zur Info: Meistens bewegen sich die jährlichen Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Hypnotiseure im Rahmen von 100 – 200 Euro. Was Du sonst noch bei der Praxisgründung beachten sollst, erfährst Du hier: Praxisgründung und Praxismarketing